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Kontrollfunktion der Medien (E. 2.2). Protokolle der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrats Schaffhausen sind nach Abschluss der Beratungen nicht grundsätzlich vom Anwendungsbereich des Öffentlichkeitsgrundsatzes ausgenommen. Ob und in welchem Umfang Einsicht zu gewähren ist, ist jeweils im Einzelfall anhand einer umfassenden Abwägung der konkurrierenden Interessen zu bestimmen (E. 4.2–4.4). OGE 60/2020/10 vom 18. Mai 2021 Veröffentlichung im Amtsbericht